Recht und Gesetz

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Das vielfach bekannte Jedermannsrecht (norw. Allemannsretten) ist seit 1957 im norwegischen „Gesetz über das Leben im Freien“ verankert. Dieses traditionelle Recht gilt in ganz Norwegen und erlaubt sowohl Einheimischen als auch Besuchern, sich in der Natur frei zu bewegen. Auch auf das Camping in Norwegen hat das Jedermannsrecht dadurch einen großen Einfluss und wird vielfach falsch ausgelegt. In den vergangenen Jahren hat es u.a. zu großen Problemen durch Wildcamping geführt.

Bei aller Freiheit gibt es jedoch auch ein paar wichtige Dinge zu beachten. Grundsätzlich gilt: Von jedem, der dieses Recht in Anspruch nimmt, wird ein respektvoller Umgang mit der Natur erwartet. Außerdem gilt es, jederzeit Rücksicht auf Landeigentümer sowie auf andere Besucher zu nehmen.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Grundsätzlich wird zwischen „offenem Land“ und „eingezäuntem Land“ unterschieden. Letzteres muss nicht zwangsläufig eingezäunt sein, sondern ist die Umschreibung für Land, das sich in Privatbesitz befindet. In der Regel betrifft dies bebautes Land, Gärten, Weiden, Felder und Plantagen. Im Winter, genauer gesagt zwischen dem 15. Oktober und dem 30. April, dürfen auch landwirtschaftliche Flächen betreten werden. Als „offenes Land“ gelten die meisten Bereiche an der Küste, in den Wäldern sowie in den Bergen und Hochflächen. Im offenen Land darf man sich zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auf Skiern uneingeschränkt bewegen.

Angeln: In Norwegen darf im Salzwasser (Meer und Fjorde) ohne Genehmigung geangelt werden. Für das Angeln im Süßwasser (Bäche, Flüsse, Seen) hingegen bedarf es einer Genehmigung, die meist in Tankstellen, Touristenbüros, Kiosken und Sportgeschäften erhältlich sind.

Feuer: Ein Feuer in der freien Natur ist eine schöne Sache und in Norwegen grundsätzlich auch erlaubt. Beachten Sie jedoch, dass offenes Feuer in Wäldern und in der Nähe von Waldgebieten in der Zeit vom 15. April bis zum 15. September nicht gestattet ist.

Auch in Naturschutzgebieten und Nationalparks kann das Feuermachen eingeschränkt oder verboten sein. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass man mit einem Feuer keinen Schaden anrichtet. Für das Feuer dürfen keine Äste, Zweige oder Rinde von lebenden Bäumen abgesägt oder abgebrochen werden.

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Zelten und Übernachten: Das Zelten sowie das Übernachten unter freiem Himmel ist auf offenem Land überall erlaubt, solange man mindestens 150 Meter Abstand zum nächsten Haus oder zur nächsten Hütte einhält. Auf Parkplätzen und bewirtschafteten Feldern darf nicht gezeltet bzw. übernachtet werden, dasselbe gilt für „eingezäuntes Land“ – es sei denn, man hat die Erlaubnis hierzu vom Grundstückseigentümer erhalten.

Eine Erlaubnis ist ebenfalls erforderlich, wenn man länger als zwei Nächte an einer Stelle bleiben möchte. Dies gilt jedoch nicht für das Zelten in den Bergen oder an anderen abgelegenen Orten.

Wer mit dem Reisemobil unterwegs ist, darf in der freien Natur nicht campieren, da sich das Jedermannsrecht nur an nichtmotorisierte Reisende richtet. Für Camper stehen ausreichend Campingplätze sowie einige Stellplätze zur Verfügung.

Pilze und Beeren: Die norwegische Natur bietet zu bestimmten Zeiten ein reichhaltiges Angebot an Pilzen und Beeren. Im offenen Land darf man diese für den persönlichen Bedarf ernten.

Für das Pflücken von wildwachsenden Nüssen sowie von Moltebeeren gelten besondere Regeln – zum Beispiel dürfen diese nur für den sofortigen Verzehr gepflückt werden. In den drei nördlichsten Provinzen (Troms, Nordland, Finnmark) dürfen Moltebeeren sogar nur von den Grundeigentümern geerntet werden.

Müll! Es versteht sich von selbst, dass man keinen Müll in der Landschaft hinterlässt oder vergräbt, sondern diesen in dafür vorgesehenen Mülleimern oder Müllcontainern entsorgt.

Auch das Entleeren von Camping- bzw. Chemietoiletten darf nur an dafür vorgesehenen Stellen (z.B. auf Rastplätzen, Campingplätzen, Tankstellen) geschehen, die grundsätzlich mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind.

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